Um ein Wertpapier außerbörslich zu handeln, erfragt der Kunde zunächst den Kurs eines Wertpapiers. Diese an das Handelssystem gestellte Kursanfrage wird als Quote-Request bezeichnet. Als Antwort hierauf sendet die Bank einen Preis. Dieser indikative Preis (der so genannte Quote) stellt lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers abzugeben („invitatio ad offerendum“). Gibt der Kunde auf Basis dieses indikativen Quotes ein solches Angebot ab, kann der Emittent dieses entweder annehmen – dann kommt es zum Abschluss eines entsprechenden Vertrags – oder ablehnen. Im Falle unveränderter Marktbedingungen wird das Angebot in der Regel angenommen. Es kann allerdings vorkommen, dass ein Trade-Request vom Handelssystem automatisch abgelehnt wird. Dies ist tendenziell dann der Fall, wenn es zwischen dem für den Trade-Request maßgeblichen Quote und dem entsprechenden Trade-Request zu einer Kursänderung in dem Wertpapier kommt, die ihre Ursache wiederum in der Kursänderung des entsprechenden Basiswerts hat. Grundsätzlich dienen derartige Ablehnungen dem Schutz des Anlegers und dem Schutz der Bank. Je nach Kursbewegung würde dies ohne eine solche Ablehnung ansonsten einen Nachteil für den Kunden oder für die Bank bedeuten. Das System macht hierbei keine Unterschiede hinsichtlich der Partei. B.K. 15.2.2012
Der homogenisierte Spread eignet sich insbesondere für den Vergleich von Produkten, die sich auf denselben Basiswert beziehen, aber mit unterschiedlichem Bezugsverhältnis ausgestattet sind. Anders als beim relativen und absoluten Spread wird beim homogenisierten Spread das Bezugsverhältnis eines Produkts berücksichtigt. Der homogenisierte Spread errechnet sich, indem der absolute Spread mit dem Bezugsverhältnis multipliziert wird. Er gibt an, wie hoch der Spread bezogen auf eine Einheit des zugrunde liegenden Basiswerts ist. B.K. 3.2.2012
Als absoluter Spread (Geld-Brief-Spanne) versteht man die als Betrag ausgedrückte Differenz zwischen dem vom Emittenten gestellten Ankaufs- und Verkaufspreis eines Derivats. Der relative Spread gibt an, um wie viel Prozent der Preis eines Derivats mindestens steigen muss, damit der Anleger dieses ohne Verlust an den Emittenten zurückgeben (verkaufen) kann. Im Vergleich zum absoluten Spread berücksichtigt der relative Spread, dass bei einem niedrigeren Preis eines Derivats bereits ein geringer absoluter Spread beachtliche negative Auswirkungen auf die zu erwartende Performance aus der Investition haben kann. B.K. 19.1.2012
Anders als bei der Preisbildung von z.B. Aktien wird der Preis eines Optionsscheins nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Nachfrage einen Einfluss auf den Preis des Optionsscheins haben kann. Je nach Höhe der Bezugsmenge des Optionsscheins und nach Marktsituation und Liquidität des Basiswerts kann es vorkommen, dass die für das georderte Volumen notwendigen Sicherungsgeschäfte des Derivatehändlers den Kurs des Basiswerts beeinflussen. Bei einer sehr geringen Liquidität des zugrunde liegenden Basiswerts kann es demnach sein, dass eine erhöhte Nachfrage durch das Absicherungsgeschäft den Preis des Basiswerts positiv beeinflusst und somit zu einem steigenden Optionsscheinpreis führt. B.K. 09.1.2012
Bei Aktien- und Indexanleihen erfolgt die Zinszahlung grundsätzlich am Fälligkeitstag. Derjenige, der die Anleihe am Fälligkeitstag in seinem Depot hält, kommt in den Genuss der Zinszahlung. Verkauft ein Anleger nun seine Anleihe während der Laufzeit, erhält er neben dem aktuellen Kaufpreis der Anleihe die so genannten Stückzinsen, d.h. die Zinsen, die vom Beginn des Zinslaufs der Anleihe bis zum Tag der Veräußerung aufgelaufen sind. Diese Stückzinsen sind folglich vom Erwerber der Anleihe zusätzlich zum Kaufpreis der Anleihe zu entrichten. B.K. 19.12.2011
Nein. Aktienanleihen gehören aufgrund ihrer Struktur zu den derivativen Finanzinstrumenten. Unternehmensanleihen sind dagegen reine festverzinsliche Wertpapiere, die von den jeweiligen Unternehmen aus Gründen der Fremdkapitalbeschaffung ausgegeben werden. In der Regel ist die Verzinsung einer Unternehmensanleihe umso höher, je größer das mit der Anleihe verbundene Bonitätsrisiko (und demnach die Ausfallwahrscheinlichkeit) des Unternehmens ist. Die Höhe der Verzinsung einer Aktienanleihe hängt dagegen nicht von der Bonität des Emittenten ab. Bei Aktienanleihen bestimmen andere Faktoren, wie z.B. die Dividendenrendite einer Aktie die Höhe der Verzinsung. B.K.12.12.2011
Das Delta gibt die Sensitivität des Optionsscheins gegenüber Kursschwankungen des zugrunde liegenden Basiswerts an. Es zeigt die (theoretische) Veränderung des Optionsscheinpreises für den Fall an, dass sich der Kurs des Basiswerts um eine Rechnungseinheit (z.B. um einen Euro) nach oben oder unten bewegt. Darüber hinaus gibt das Delta auch an, mit welcher Wahrscheinlichkeit sich ein Optionsschein bei Fälligkeit im Geld befindet und deshalb ausgeübt werden kann. Ein Delta von null bedeutet, dass der Optionsschein weit aus dem Geld notiert und kaum auf Veränderungen des Basiswerts reagiert. Ein Delta von z.B. 0,3 bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Optionsschein bei Fälligkeit im Geld liegt, 30% beträgt. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass die Totalverlustwahrscheinlichkeit des Optionsscheins bei 70% liegt. B.K. 28.11.2011
Betrachtet man ausschließlich den Einfluss der abnehmenden Restlaufzeit unter sonst konstanten Bedingungen, wird der Kurs eines Bonus-Zertifikats tendenziell steigen, wenn die Barriere nicht verletzt wurde. Notiert der Kurs des Basiswerts zwischen dem Bonusbetrag und der Barriere, ohne diese jemals verletzt zu haben, wird sich der Kurs des Bonus-Zertifikats kurz vor dem Laufzeitende vom Kurs des Basiswerts lösen und dem Bonusbetrag nähern. Bei Kursen des Basiswerts in der Nähe des Bonusbetrags trifft diese Aussage jedoch nicht immer zu. Oberhalb des Bonusbetrags kann der Kurs des Bonus-Zertifikates mit abnehmender Restlaufzeit sogar sinken und sich dem Kurs des Basiswerts bis zum Feststellungstag annähern. Sofern während der Laufzeit bereits die Barriere verletzt wurde, hat eine abnehmende Restlaufzeit keinen Einfluss mehr auf den Kurs des Bonus-Zertifikats. Dieses vollzieht dann die Kursbewegung des Basiswerts wie ein Partizipations-Zertifikat nahezu exakt nach. B.K. 7.11.2011
Bei jedem Geschäft, das ein Anleger mit dem Emittenten abwickelt, wird der Derivatehändler versuchen, eine risikoneutrale Position einzunehmen. Der Emittent spekuliert demnach nicht gegen den Anleger, sondern sichert seine eigenen Geschäfte ab. Kauft ein Anleger z.B. Call-Optionsscheine, erwirbt der Derivatehändler im Gegenzug die entsprechenden Aktien unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses des Optionsscheins. So steht der Emittent bei Kursgewinnen und Kursverlusten risikoneutral zum Anleger. Verkauft der Anleger seinen Optionsscheinbestand wieder, wird auch der Derivatehändler seine Absicherungsposition wieder auflösen. Aus der Auflösung der Absicherungsposition kann der Emittent nun die Rückzahlung für das Kundengeschäft leisten. B.K. 24.10.2011
Um an der Bewegung des Basiswerts partizipieren zu können, wäre es denkbar, beispielsweise direkt in die entsprechende Aktie oder in ein Partizipationszertifikat bezogen auf den entsprechenden Index zu investieren. Der Unterschied bei der Investition in ein Knock-Out-Produkt ist allerdings, dass gegenüber den zuvor genannten Alternativen nur ein Bruchteil des Kapitals eingesetzt werden muss. So entsteht bei Knock-Out-Produkten eine Hebelwirkung. Je niedriger dabei der Kapitaleinsatz ist, desto höher wird die resultierende Hebelwirkung ausfallen. Diese bewirkt eine stärkere Kursreaktion (positiv UND negativ) des Knock-Out-Produkts im Vergleich zur Kursbewegung des Basiswerts. Der Hebel ist eine wichtige Kennzahl zur Beurteilung von Knock-Out-Produkten. Er zeigt, um wie viel Prozent sich der Geldkurs eines Knock-Out-Produkts ändert, wenn der Kurs des Basiswerts um 1% steigt oder fällt. B.K. 12.10.2011
Der Zeitwert eines Optionsscheins baut sich während der Laufzeit ab und erreicht bei Fälligkeit des Optionsscheines den Wert null. Die Reduzierung des Zeitwertes folgt dabei nichtlinearen Verläufen. Je nachdem, ob sich der Optionsschein im Geld, am Geld oder aus dem Geld befindet, ist der Einfluss des Zeitwertverlusts auf den Preis eines Optionsscheins höher oder geringer. Bei Optionsscheinen, die am Geld notieren, ist der Anteil des Zeitwertes am Optionsscheinpreis in der Regel am größten. In diesem Fall ist am Ende der Laufzeit auch der Zeitwertverlust am höchsten, da Anleger bei Fälligkeit ausschließlich den Differenzbetrag (innerer Wert) ausgezahlt bekommen. Je tiefer der Optionsschein im Geld notiert, desto geringer ist tendenziell der Zeitwertverlust. Entsprechendes gilt für aus dem Geld notierende Optionsscheine. B.K. 19.9.2011
Die Möglichkeit eines Ausverkaufs besteht durchaus. Es kann vorkommen, dass das gesamte Angebot eines Emittenten bezüglich bestimmter Zertifikate erschöpft ist. In diesem Fall wird vom Emittenten kein Briefkurs mehr angezeigt. Der Verkauf der Zertifikate ist unter normalen Marktbedingungen allerdings nach wie vor möglich. Unabhängig vom Ausverkauf werden in der Regel laufend handelbare Geldkurse ermittelt. Darüber hinaus kann es sein, dass ein Erwerb über die Börsen weiterhin möglich ist. Anleger, die Zertifikate erwerben wollen, die beim Emittenten ausverkauft sind, können dies also über die Börsen versuchen. B.K. 5.9.2011
In der Regel kommt es bei der Ausübung von Optionsscheinen nicht zu einer effektiven Lieferung und Abnahme des zugrunde liegenden Basiswerts. Stattdessen werden die Ansprüche des Optionsscheininhabers durch einen Barausgleich abgegolten. Diesen Barausgleich bezeichnet man auch als Cash Settlement. Eine Nachschusspflicht aufgrund eines negativen Differenzbetrags besteht ebenso wenig wie die Pflicht eines Put-Optionsscheininhabers, den Basiswert im Falle einer Ausübung zu liefern. B.K. 15.8.2011
Die Volatilität ist ein statistisches Maß für die Häufigkeit und die Stärke der Kursausschläge eines Basiswerts. Exakt zu berechnen ist die Volatilität nur in der Rückschau als so genannte historische Volatilität. Diese soll Anlegern nur einen Anhaltspunkt bei der Analyse von Derivaten liefern. Sie trifft zwar eine Aussage über die Schwankungen eines Basiswerts in der Vergangenheit, entscheidend sind aber die Erwartungen an die zukünftige Entwicklung der Häufigkeit und Stärke von Kursausschlägen des Basiswerts. Diese lässt sich nicht direkt ermitteln, sondern schlägt sich als implizite Volatilität im Preis nieder. Die implizite (erwartete) Volatilität kann höher oder niedriger sein als die Volatilität in der Vergangenheit, je nachdem, ob die Marktteilnehmer stärkere oder schwächere Kursausschläge erwarten. B.K. 2.8.2011
Das liegt daran, dass Zertifikate spezielle Strukturen aufweisen, die es vorsehen, die während der Laufzeit zu erwartenden Dividendenausschüttungen als Baustein in die Ausstattung des Zertifikats einfließen zu lassen. Denkt man hier beispielsweise an die bekannten Bonus-Zertifikate, die bei Fälligkeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonusbetrag zahlen, wird deutlich, dass dieser Betrag irgendwo herkommen muss. Auch der Abschlag eines Discount-Zertifikats muss durch bestimmte Bausteine ermöglicht werden. In der Regel wird die Ausstattung eines Zertifikats für den Anleger umso attraktiver sein, je höher die während der Laufzeit zu erwartende Dividende ausfällt.
B.K. 18.7.2011
So genannte Mindestanlagevolumen werden nicht vom Emittenten festgelegt sondern von den Hausbanken bzw. Online-Brokern. Anleger sollten sich vor dem Kauf eines Produkts entsprechend erkundigen, ob ein solches Volumen verlangt wird. So kann es vorkommen, dass der Kauf eines bestimmten Produkts bei einem Online-Broker erst ab einer Mindestordergröße von 1.000 Stück möglich ist, bei einem anderen Online-Broker dasselbe Produkt aber bereits ab einer Menge von einem Stück handelbar gewesen wäre. In der Regel sind alle Derivate ab der Stückzahl „eins“ handelbar. B.K. 27.6.2011
Kommt es während der Laufzeit des Zertifikats zu einer Kapitalmaßnahme der Aktiengesellschaft, wie z. B. Aktiensplits oder Kapitalerhöhungen, werden wesentliche Ausstattungsmerkmale des jeweiligen Zertifikats angepasst. Häufig hat eine Anpassung eine Veränderung des Bezugsverhältnisses, des Basispreises oder bestimmter Kursschwellen zur Folge. Ziel der Anpassungsmaßnahme durch den Emittenten ist es, den Inhaber eines Anlagezertifikates unmittelbar nach Durchführung einer Kapitalmaßnahme wirtschaftlich betrachtet nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme.
B.K. 1.6.2011
Werden die Anleihekurse ohne Berücksichtigung von bereits aufgelaufenen Stückzinsen ausgewiesen spricht man von clean price. Stückzinsen sind dann zusätzlich zu zahlen. Anders verhält es sich beim dirty price. Dort sind die aufgelaufenen Zinsen im Kurs der Anleihe mit eingerechnet. Nachteil: Bei Angabe des dirty price lässt sich nicht erkennen, ob die Anleihe aktuell über, auf oder unter dem Nennwert notiert. B.K. 23.5.2011
Quanto bezeichnet eine spezielle Art der Währungssicherung, bei der eine Fremdwährung in einem festgelegten Verhältnis (meist 1:1) in die Ausgabewährung umgerechnet wird. Der Anleger hat demzufolge bei Zertifikaten mit quanto nicht das Währungsrisiko zu tragen. B.K. 2.5.2011
Zertifikate, Aktienanleihen und Optionsscheine sind, wie klassische Anleihen im Übrigen auch, Inhaberschuldverschreibungen. Dies bedeutet, dass der Anleger im Falle einer Insolvenz des Emittenten einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals erleiden kann. B.K. 13.4.2011
Europäische Ausübung bedeutet, dass das Recht aus dem Optionsschein nur am Verfallstag ausgeübt werden kann, also am Ende der Laufzeit. Bei der amerikanischen Variante ist eine Ausübung grundsätzlich zu jeder Handelszeit möglich. Der Großteil der heutzutage emittierten Optionsscheine ist amerikanischer Ausübungsart. B.K. 21.3.2011
In diesem Fall wird das Produkt sofort fällig gestellt, d.h. die Laufzeit des Minis ist in diesem Moment zu Ende. Nun löst der Emittent die für die ausstehenden Papiere aufgebaute Absicherungsposition auf und ermittelt damit den Ausübungspreis. Dessen Differenz zum Basispreis bestimmt den endgültigen Restwert des ausgestoppten Mini Futures. Der Restwert wird dem Konto des Anlegers in der Regel innerhalb von drei Tagen gutgeschrieben. Der Restwert kann aber auch gänzlich entfallen, wenn der Basiswert nach Verletzung der Stop-Loss Schwelle weiterhin stark und schnell in die für den Anleger ungünstige Richtung läuft.
B.K. 7.3.2011
Es gibt Situationen, in denen ein vorzeitiger Verkauf eines Bonus-Zertifikats vorteilhaft sein kann. Zum einen kann das Zertifikat bereits vor dessen Fälligkeit ein persönliches Performance-Ziel eines Anlegers erreicht haben. Dieses kann beispielsweise unterhalb des Bonusbetrags liegen und bei sinkenden Kursen der Aktie mögliche Verluste durch einen vorzeitigen Verkauf begrenzen. Es kann auch oberhalb des Bonusbetrags liegen, so dass es sich für einen Anleger lohnen kann, vorzeitig Gewinne zu realisieren. In diesem Kursbereich kann das Bonus-Zertifikat keinen deutlichen Mehrwert gegenüber der Direktanlage mehr erzielen. Starke Kursverluste und das damit verbundene Durchbrechen des Schwellenkurses können zum anderen die Attraktivität eines Bonus-Zertifikates gegenüber der Direktanlage in Aktien verringern. B.K. 21.2.2011
Kapitalschutz-Zertifikate zahlen bei Rückzahlung am Laufzeitende mindestens den Nennwert zurück, auch wenn sich der Basiswert ungünstig entwickelt hat. Dieser Wert ist jedoch nicht zwangsläufig auch das eingesetzte Kapital, da dies der Kaufkurs des Zertifikats multipliziert mit der erworbenen Stückzahl zuzüglich der Gebühren ist. Ist das eingesetzte Kapital höher als der Nennwert und kommt auch lediglich der Nennwert am Laufzeitende zur Auszahlung, erleidet der Anleger einen Verlust. Ebenso können Verluste entstehen, wenn der Kurs des Zertifikats während der Laufzeit unter den Kaufpreis sinkt und der Anleger veräußert. Auch bei Kapitalschutz-Zertifikaten trägt der Anleger das Emittentenrisiko. B.K. 31.1.2011
Unter einer Eins-zu-Eins-Partizipation versteht man die parallele Kursbewegung eines Zertifikates zu dessen Basiswert. Ein Anstieg des dem Zertifikat zugrunde liegenden Basiswertes um einen Punkt (bei einem Index) oder um einen Euro (beispielsweise bei einer Aktie) hätte bei einem Bezugsverhältnis von 0,01 einen Anstieg des Zertifikats um 1 Cent zur Folge. Zu beachten ist also das Bezugsverhältnis, welches angibt, in welchem Verhältnis der Inhaber des Zertifikates an der Kursbewegung des Basiswertes partizipiert. B.K. 3.1.2011
Optionsscheine, die „im Geld“ notieren, besitzen einen inneren Wert. Im Geld sind Call-Optionsscheine, wenn der aktuelle Kurs des Basiswertes über dem Basispreis notiert. Put-Optionsscheine sind im Geld, wenn der aktuelle Kurs des Basiswertes unter dem Basispreis liegt. Oft wird anstatt im Geld auch die englische Bezeichnung „in the money“ verwendet. Bei Optionsscheinen, die „am Geld“ sind, notiert der aktuelle Kurs des Basiswertes auf Höhe des Basispreises. Der innere Wert ist in diesem Fall gleich oder nahezu null. Synonym für am Geld liegende Optionsscheine ist die englische Bezeichnung „at the money“. „Aus dem Geld“ („out of the money“) sind Optionsscheine, wenn der Kurs des Basiswertes unterhalb des Basispreises notiert (Call-Optionsschein) bzw. umgekehrt bei Put-Optionsscheinen. In diesem Fall hat der Optionsschein keinen inneren Wert.
B.K. 06.12.2010
Grundsätzlich ist ein Anleger bei einer Investition in Zertifikate, Optionsscheine und Aktienanleihen nicht zu einem so genannten Nachschuss verpflichtet. Er muss kein weiteres Kapital „nachschießen“, sollten sich die Märkte (weiterhin) ungünstig für den Anleger entwickeln. Das heißt, sein Verlust ist auf das eingesetzte Kapital begrenzt (Totalverlust).
B.K. 16.11.2010
Die implizite (erwartete) Volatilität des Basiswertes kann während der Laufzeit eines Discount-Zertifikates sowohl steigen als auch fallen. Eine steigende implizite Volatilität des Basiswertes (unter sonst konstanten Einflussfaktoren) bewirkt tendenziell einen sinkenden Wert des Zertifikates. Da die im Zertifikat enthaltene Optionskomponente in diesem Fall an Wert gewinnt, wird dieser in Form des Abschlags an den Anleger weitergereicht. Für den Erwerber eines Discount-Zertifikates ergibt sich folglich ein günstigerer Einstiegspreis. Inhaber des Zertifikates müssen dagegen einen niedrigeren Wert ihres Zertifikates hinnehmen. Eine sinkende implizite Volatilität des Basiswertes hat eine tendenziell gegensätzliche Wirkung auf den Kurs eines Discount-Zertifikates. Somit ergibt sich unter sonst konstanten Einflussfaktoren häufig ein höherer Kurs des Discount-Zertifikates. Für den Erwerber eines Discountzertifikates folgt daraus ein höherer Einstiegspreis, wohingegen Zertifikatsinhaber von steigenden Kursen des Zertifikates profitieren können. B.K. 2.11.2010
Bei einem Partizipations-Zertifikat mit Währungsabsicherung ist die Ermittlung des Abrechnungsbetrages durch die Fixierung des Umrechnungskurses unabhängig von der Währungsentwicklung. Insofern besteht für Zertifikatsinhaber weder ein Währungsrisiko noch eine Währungschance. Die Währungsabsicherung ist bei Zertifikaten allerdings mit Kosten verbunden. Diese ergeben sich aus den Korrelationen zwischen der jeweiligen Währung und dem Basiswert (Aktien, Indizes oder Rohstoffe), aus Erträgen aus dem Basiswert (z.B. Dividenden), den impliziten Volatilitäten des Basiswertes und der jeweiligen Währung sowie der Zinsdifferenz zur Basiswährung. Je nachdem, wie sich die genannten Parameter entwickeln, können die Kosten der Absicherung negativ oder positiv ausfallen. Wenn die Kosten der Absicherung negativ sind, stellt dies für den Anleger einen Ertrag dar, der über einen steigenden Kurs des Zertifikates an den Inhaber weitergereicht wird. Andernfalls werden die Absicherungskosten über den Kurs des Zertifikates in Rechnung gestellt. Grundsätzlich lässt sich festhalten: Je positiver die Korrelationen ausfallen, desto günstiger ist tendenziell die Absicherung. B.K. 6.9.2010
Nein. Der Optionsschein wird automatisch ausgeübt. Schließt er im Geld, erhält der Anleger den Auszahlungsbetrag grundsätzlich am dritten Bankgeschäftstag nach Fälligkeit angewiesen. Schließt der Optionsschein hingegen aus dem Geld, hat der Anleger keinen Anspruch auf eine Zahlung
. B.K. 24.8.2010
Die Ausübung eines Optionsscheins erscheint grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn dieser einen inneren Wert aufweist. Denn dieser wird bei Ausübung vom Emittenten ermittelt und dem Anleger gutgeschrieben. In der Regel ist die Ausübung allerdings mit Gebühren verbunden, die nicht durch den Emittenten, aber seitens der depotführenden Bank erhoben werden können. Anleger sollten sich also vorab informieren, wie hoch die anfallenden Kosten für eine Ausübung sind und ob diese eventuell die Transaktionskosten für einen einfachen Verkauf des Optionsscheins übersteigen. Der Verkauf zum Geldkurs bietet Anlegern den Vorteil, dass neben dem inneren Wert auch der Zeitwert, als Komponente des Geldkurses, verbucht wird. Darüber hinaus dauert es bei einer Ausübung in der Regel fünf Bankgeschäftstage, bis der Gegenwert auf dem Referenzkonto des Inhabers gutgeschrieben wird. Ein Verkauf dagegen führt meist deutlich schneller zur Gutschrift. B.K. 9.8.2010
Managementgebühren fallen grundsätzlich nur für spezielle Strukturen an. So wird beispielsweise für Strukturen, denen eine bestimmte Strategie zugrunde liegt, eine regelmäßige Beobachtung und ggf. eine Anpassung der Zusammensetzung notwendig, um die vorgegebene Strategie erfolgreich zu verfolgen. Die regelmäßige Überwachung und der Austausch sind für den Emittenten mit Aufwand und unter Umständen mit Transaktionskosten verbunden. Die Managementgebühr stellt folglich eine Vergütung des Emittenten dar und wird Anlegern in der Regel über eine Anpassung der Bezugsmenge des jeweiligen Zertifikates in Rechnung gestellt. B.K. 26.7.2010
Die Anzahl der bei Fälligkeit je Aktienanleihe zu liefernden Aktien wird bei Ausgabe der Schuldverschreibung festgelegt. Es gibt allerdings Situationen, die zu Veränderungen der festgelegten Anzahl von Aktien führen können. Dies kann zum Beispiel infolge einer Kapitalerhöhung oder anderen Kapitalmaßnahme des Unternehmens auf dessen Aktien sich die Anleihe als Basiswert bezieht notwendig sein, um den Inhaber der entsprechenden Anleihe wirtschaftlich betrachtet unmittelbar nach Durchführung der Kapitalmaßnahme nicht schlechter zu stellen als unmittelbar vor der Kapitalmaßnahme („Verwässerungsschutz“). B.K. 12.7.2010